Techniker Krankenkasse zahlt homöopathische Versorgung

Die Akupunktur ist zum 01. Januar 2007 in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung aufgenommen worden. Voraussetzung bei der Techniker Krankenkasse ist, das eine der Erkrankungen seit mindestens sechs Monaten besteht.

Zur Anerkennung der Akupunktur als Kassenleistung hat das „Modellvorhaben Akupunktur“ der Techniker Krankenkasse wesentlich beigetragen, das am 31. Dezember 2006 endete.

Während des Modellvorhabens wurden mehr als 300.000 Akupunkturbehandlungen durchgeführt.

Zu den Erkrankungen im Leistungsangebot gehören:

  • chronischen Schmerzen der Lendenwirbelsäule oder
  • chronischen Knieschmerzen durch Gonarthrose (verschleißbedingte Erkrankung des Kniegelenks)

Eine erneute Behandlung kann frühestens zwölf Monate nach Abschluss einer Akupunkturbehandlung erfolgen.

Als TK-Versicherte können die Mitglieder bundesweit ohne Mehrkosten niedergelassene homöopathische Ärzte aufsuchen.

Die TK hat mit der Managementgesellschaft des Deutschen Zentralvereins homöopathischer Ärzte (DZVhÄ) einen Vertrag zur homöopathischen Versorgung abgeschlossen. An diesem Vertrag dürfen die Ärzte teilnehmen, die ein Homöopathie-Diplom des DZVhÄ erworben haben oder eine vergleichbare anerkannte Qualifikation nachweisen können. Zudem sind die teilnehmenden Ärzte verpflichtet, regelmäßig Fortbildungen zum Thema zu besuchen. Bundesweit nehmen circa 1.100 Ärzte an diesem Vertrag teil.

Folgende Leistungen gehören zur homöopathischen Versorgung:

  • eine etwa einstündige umfassende Erstanamnese, um die Krankheitsursachen eingehend zu analysieren,
  • notwendige Folgeanamnesen,
  • die Arzneimittelauswahl und homöopathische Analysen, um zu prüfen, wie die verordneten Medikamente wirken, und
  • bei Bedarf kürzere homöopathische Beratungen.
  • Die Kosten der homöopathischen Medikamente tragen Sie selbst.

Extra Zusatzversicherung
Mit dem Tarif PraxisExtra erhalten Sie den Rundum-Schutz zu einem besonders günstigen Beitrag. Und wenn Sie zusätzlich großen Wert auf Vorsorge legen, dann ist der Tarif PraxisTop für Sie genau richtig.

  • Sie bekommen 80 Prozent der Aufwendungen für Heilpraktiker inklusive verordneter Arzneien erstattet.
  • Innerhalb von zwei aufeinander folgenden Kalenderjahren werden bis zu 1.000 Euro erstattet.

Beispiel Tarif Praxis:

  • Extra Mann 30 Jahre für 12,38 Euro / Monat
  • Frau 30 Jahre für 18,25 Euro / Monat

Quelle: Diese Angaben stammen aus dem Leistungsangebot der Techniker Krankenkasse unter www.tk.de

Copyright © 2024. Powered by WordPress & Romangie Theme.