Preise und Honorare

Die Behandlung und das Honorar
Heilpraktiker üben ihren Beruf eigenverantwortlich aus und zählen zu den freien Berufen im Sinne des § 18 EStG. Die Tätigkeit der Heilpraktiker beruht auf einem zum bürgerlichen Recht gehörenden Dienstvertrag mit dem Patienten. Der Vertrag ist laut § 145 BGB nicht an eine Form gebunden und kann auch ohne ausdrückliche Vereinbarung durch schlüssige Handlungen zustande kommen.

Der Heilpraktiker schließt mit dem wholesale mlb jerseys Patienten einen Dienstvertrag (§§ 611 – 630 BGB), der ihn zur Leistung der versprochenen Dienste, wie Bemühen um Heilung oder Linderung der Krankheit im gegenseitigen Einverständnis, den Patienten zur Gewährung einer Vergütung verpflichtet. Nach § 611 BGB ist die Höhe der Vergütung der freien Vereinbarung zwischen Heilpraktiker und Patient überlassen. Wenn beim Zustandekommen des Behandlungsvertrages über eine Vergütung nicht gesprochen wurde, so gilt sie doch nach 2016 § 612 BGB als vereinbart. Ist in Ermangelung einer Taxe Chinesische die Höhe der Vergütung nicht bestimmt, so ist die übliche Vergütung als vereinbart anzusehen (§ 612 Abs. 2). Die Höhe der üblichen Vergütung resultiert aus der Bestimmung der Leistung nach billigem Ermessen (§ 315 BGB). Dazu gilt das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH)

Gebührenverzeichnis (GebüH)
Das von den Heilpraktikerverbänden herausgegebene Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH, auch GebüH85) gibt für die meisten Positionen Anhaltswerte für die Abrechnung mit dem Patienten vor. Die GebüH wurde 1985 herausgegeben und seit dem nicht mehr aktualisiert. Es erfolgte nur eine Berechnungsumstellung wholesale nba jerseys der DM auf den neuen EURO. Dies hat zur Folge, dass eine Abrechnung nach GebüH für den Heilpraktiker der in Vollzeitpraxis praktiziert und den Heilpraktiker- Beruf nicht als Nebentätigkeit ausübt, die GebüH nicht mehr wirtschaftlich sein kann. Um eine Wirtschaftlichkeit wholesale jerseys zu erreichen, werden die Höchstsätze der GebüH mit Hinweis im Behandlungsvertrag überschritten oder cheap mlb jerseys analog nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abgerechnet. Die GOÄ wird regelmäßig aktualisiert. Honorarrahmen stellt allerdings keine Aussage darüber dar, in welchem Umfange Kr?utertherapie Leistungen von Krankenversicherungsträgern letztlich übernommen werden. Die Behandlungskosten für Heilpraktiker sind bei Beamten in der Regel beihilfefähig und werden ansonsten von privaten Krankenversicherungen übernommen, sofern der abgeschlossene Tarif das vorsieht.

Keine Kostenübernahme der gesetzlichen Krankenversicherungen
Gesetzliche Krankenversicherungen übernehmen in der Regel keine Kostenerstattung  für Behandlungsleistungen gemäß Heilpraktiker Gebührenverordnung (GebüH). Sind Sie privat versichert oder haben Sie eine private Fussreflexzonenmassage, Zusatzversicherung, so werden Ihre Behandlungskosten in der Regel ganz oder teilweise erstattet. Die Höhe der Erstattung kann je nach Versicherung und Vertrag unterschiedlich sein. Die Kostenerstattung durch Versicherungen erfolgt unabhängig von dem Behandlungsvertrag (Dienstvertrag) zwischen mir und meinen Patienten. Die mit Ihnen vereinbarten Behandlungskosten sind von der Erstattungshöhe Ihrer wholesale jerseys Versicherung unabhängig. Bitte informieren Sie sich vor Behandlungsbeginn bei Ihrer Versicherung!

Rechnungsbetrag und Gebühren Ziffern
Die in a der pakage Rechnung aufgeführten Gebühren-Ziffern (GebüH) beziehen sich auf die Diagnose- und Therapiebezeichnung der durchgeführten Behandlung und nicht auf die Honorarberechnung der (GebüH) . Unabhängig von einer abweichenden Beurteilung der medizinischen Notwendigkeit oder einer abweichenden Erstattung durch Beihilfestellen oder private Krankenversicherungen, ist der Rechnungsbetrag immer in voller Höhe zu zahlen.

Copyright © 2024. Powered by WordPress & Romangie Theme.